Rechtsprechung
   LG Hamburg, 03.09.2012 - 308 O 470/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,103322
LG Hamburg, 03.09.2012 - 308 O 470/11 (https://dejure.org/2012,103322)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03.09.2012 - 308 O 470/11 (https://dejure.org/2012,103322)
LG Hamburg, Entscheidung vom 03. September 2012 - 308 O 470/11 (https://dejure.org/2012,103322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,103322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 2 GeschmMG, § 38 Abs 2 GeschmMG, § 39 GeschmMG, § 42 GeschmMG, § 72 Abs 2 S 1 GeschmMG
    Geschmacksmusterschutz: Eigentümlichkeit eines Geschmacksmusters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 67/05

    Baugruppe

    Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2012 - 308 O 470/11
    Als eigentümlich i.S. des § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. ist danach ein Muster anzusehen, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- und farbenschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines Mustergestalters mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets hinausgeht (BGH, U. v. 10.1.2008, I ZR 67/05, Juris, Rn. 22 - "Baugruppe I").
  • OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05

    Geschmacksmuster: Nachbildung von Mobiltelefonen; Bedeutung von Ergebnissen einer

    Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2012 - 308 O 470/11
    Davon ausgehend ist der Gesamteindruck des Verletzungsmusters mit demjenigen des Klagemusters zu vergleichen, indem das Ausmaß der Übereinstimmungen und Abweichungen festgestellt und in seinen Auswirkungen auf den Gesamteindruck gewichtet wird (Hans. OLG, U. v. 20.12.2006, 5 U 135/05, Juris, Absatz-Nr. 38).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2012 - 308 O 470/11
    Wettbewerbliche Eigenart setzt voraus, dass die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale eines Erzeugnisses geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (BGH, U. v. 21.9.2006, I ZR 270/03, Juris, Rn. 26 - "Stufenleitern").
  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2012 - 308 O 470/11
    Dabei ist die Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades - anders als die Prüfung der Neuheit - nicht durch einen Einzelvergleich des Klagemusters mit Entgegenhaltungen vorzunehmen, sondern durch einen Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formgestaltungen (BGH, U.v. 18.4.1996, I ZR 160/94, Juris, Rn. 46 - "Holzstühle").
  • BGH, 17.08.2010 - I ZR 97/09

    Geschmacksmusterschutz: Bestimmung der Schutzwirkung eines nach altem Recht

    Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2012 - 308 O 470/11
    Gemäß § 72 Abs. 2 S. 1 GeschmMG gelten stattdessen die vor dem 28.10.2011 geltenden Voraussetzungen der Musterfähigkeit, Neuheit und Eigentümlichkeit im Sinne des GeschmMG alter Fassung (dazu: BGH, B. v. 17.8.2010, I ZR 97/09, Juris - "Baugruppe II"; vgl. auch: Eichmann, a.a.O., § 72, Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht