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LG Hamburg, 03.09.2012 - 308 O 470/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 31.08.2012 - 308 O 470/11
- LG Hamburg, 03.09.2012 - 308 O 470/11
- OLG Hamburg, 08.09.2016 - 5 U 173/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.01.2008 - I ZR 67/05
Baugruppe
Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2012 - 308 O 470/11
Als eigentümlich i.S. des § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F. ist danach ein Muster anzusehen, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- und farbenschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines Mustergestalters mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets hinausgeht (BGH, U. v. 10.1.2008, I ZR 67/05, Juris, Rn. 22 - "Baugruppe I"). - OLG Hamburg, 20.12.2006 - 5 U 135/05
Geschmacksmuster: Nachbildung von Mobiltelefonen; Bedeutung von Ergebnissen einer …
Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2012 - 308 O 470/11
Davon ausgehend ist der Gesamteindruck des Verletzungsmusters mit demjenigen des Klagemusters zu vergleichen, indem das Ausmaß der Übereinstimmungen und Abweichungen festgestellt und in seinen Auswirkungen auf den Gesamteindruck gewichtet wird (Hans. OLG, U. v. 20.12.2006, 5 U 135/05, Juris, Absatz-Nr. 38). - BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03
Stufenleitern
Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2012 - 308 O 470/11
Wettbewerbliche Eigenart setzt voraus, dass die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale eines Erzeugnisses geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (BGH, U. v. 21.9.2006, I ZR 270/03, Juris, Rn. 26 - "Stufenleitern"). - BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94
"Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses
Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2012 - 308 O 470/11
Dabei ist die Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades - anders als die Prüfung der Neuheit - nicht durch einen Einzelvergleich des Klagemusters mit Entgegenhaltungen vorzunehmen, sondern durch einen Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formgestaltungen (BGH, U.v. 18.4.1996, I ZR 160/94, Juris, Rn. 46 - "Holzstühle"). - BGH, 17.08.2010 - I ZR 97/09
Geschmacksmusterschutz: Bestimmung der Schutzwirkung eines nach altem Recht …
Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2012 - 308 O 470/11
Gemäß § 72 Abs. 2 S. 1 GeschmMG gelten stattdessen die vor dem 28.10.2011 geltenden Voraussetzungen der Musterfähigkeit, Neuheit und Eigentümlichkeit im Sinne des GeschmMG alter Fassung (dazu: BGH, B. v. 17.8.2010, I ZR 97/09, Juris - "Baugruppe II";… vgl. auch: Eichmann, a.a.O., § 72, Rn. 4).